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Brandschutz SEIN ODER NICHT SEIN

20.09.06 (Feuerwehr)

Der Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Erfurt

In der Ausgabe 01/05, des Vereinskuriers, berichteten wir über das Aufgabengebiet der FF Erfurt-Frienstedt als eine der sechs Schwerpunktfeuerwehren im Stadtgebiet Erfurt. Die Grundlage hiefür bildet das bereits 1992 erarbeitete WIBERA – Gutachten. Jedoch haben sich in den letzten Jahren, die Stadt und ihr umliegendes Stadtgebiet stark verändert. Es gibt eine Vielzahl von neuem Potential an Risiken und Gefahren (neue Verkehrswege, Gewerbeansiedlungen) denen es gilt, mit neuen Konzepten im Bereich der Gefahrenabwehr, mittelfristig entgegen zu wirken.

Aus dieser Darstellung heraus wurde das Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz der Stadt Erfurt, 2004 durch den Stadtrat beauftragt, ein neues, mittelfristiges Konzept für die Feuerwehr der Stadt Erfurt zu erarbeiten – einen Feuerwehrbedarfsplan.

 

Das Ziel des Feuerwehrbedarfsplanes ist es, die personellen und mate­riellen Voraussetzungen für die erfolgreiche Sicherstellung der Gefahrenabwehr im Be­reich Brandschutz und allgemeine Hilfe für die nächsten 10 – 15 Jahre festzuschrei­ben.
In ihm ist auch die Struktur der Freiwilligen Feuerwehr zur Sicherstellung der Gefahren­abwehr im Stadtgebiet Erfurt neu definiert.
 
Nachstehend einige Auszüge
 
Dabei dürfen bei der Gestaltung und Wahrnehmung von Auf­gaben der Daseinsvorsorge im Sinne der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger keine Ab­striche gemacht werden. Vielmehr ist es Ziel dieses Feuerwehrbedarfsplans unter Be­achtung des Gebots der Wirtschaftlichkeit, den Bürgerinnen und Bürgern ein ver­nünfti­ges, dem Risiko angemessenes Maß an Sicherheit zu geben und diese Dienstleistung mit maximaler Wirtschaftlichkeit, also minimalem Aufwand zu erbringen.
Dazu gehören neben einer leistungsfähigen Ausstattung und Ausrüstung vor allem leistungsbereite, motivierte Menschen, die sich den Herausforderungen und Gefahren des Einsatzes in einer modernen Industriegesellschaft stellen.
 
Allgemeine Aspekte der Bedarfsplanung:
 
Die Landeshauptstadt Erfurt ist Aufgaben-träger für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz und hat als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Feuerwehr vorzuhalten. Der Feuerwehr­bedarfsplan dient dazu, an Hand objektiver Kriterien das richtige Maß der vorzuhal­ten­den Feuerwehr zu bestimmen und festzuschreiben. Er dient daher auch dazu, den poli­tischen Entschei­dungsträgern der Stadt die Möglichkeit zu geben, über das Sicher­heitsniveau und die damit verbundenen Kosten zu entscheiden.
Für die Feuerwehrbedarfsplanung sind folgende Faktoren von entscheidender Bedeu­tung:
 

1.   Erreichen des Einsatzortes innerhalb einer maximalen zeitlichen Frist (Hilfsfrist)

2.  Erreichen des Einsatzortes mit dem Mindestmaß der für die wirksame Gefahrenab­wehr und die Sicherheit der eigenen Kräfte notwendigen Anzahl und Qualität der Kräfte und Mittel

3.   Vorhandensein notwendiger Fahrzeuge und Geräte zur Gefah­renabwehr bei be­sonde­ren Risiken (Chemieunfälle, Strahlen­schutzunfälle, Hoch- und Tiefbauunfälle etc.) in einem den Risiken der Stadt angepassten Ausmaß.

4.   Vorhaltung von Kräften und Mitteln für gleichzeitig stattfin­dende verschiedene Einsätze

5.   Vorhaltung ausreichender Kräfte und Mittel für die Bewältigung auch großer Scha­densereignisse unter Berücksichtigung der im Rahmen der überörtlichen Hilfe einsetz­baren Kräfte anderer Gebietskörperschaften.

 
Bezogen auf die gesamte Fläche der Stadt Erfurt sind darüber hinaus noch Teile im Nord­osten, Süden und Westen durch Einheiten der Berufsfeuerwehr nicht abgedeckt. In diesen Bereichen, die anhand der Risiko­betrachtung als risikoärmer eingestuft werden können, lässt sich die Hilfsfrist durch die Standorte der Einheiten der Freiwilligen Feuer­wehr absichern. Hierbei ist zu berücksichti­gen, dass vor dem Ausrücken der Fahrzeuge vom Standort die Einsatzkräfte zunächst mit ihrem Privat-Fahrzeug, ggf. auch zu Fuß das Gerätehaus erreichen, sich dort umziehen und einsatzbereit machen müssen. Im Hinblick auf die Hilfsfrist von 10 Minuten und einer mittleren Anfahrtsdauer zum Gerätehaus von etwa 5 Minuten verbleibt mit einem entsprechen­den Sicherheitsfaktor ein Einsatzradius um den Gerätehausstandort von bis zu 2 km. Diese Flächen sind durch die Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr vom Eingang des Not­rufes in der Leitstelle bis zum Eintreffen vor Ort in 10 Minuten erreichbar.
 
Zur Einhaltung der Hilfsfrist sind daher die Einheiten Alach, Bischleben, Ermstedt, Frienstedt, Kerspleben, Mittelhausen, Molsdorf, Schwerborn, Stotternheim, Töttelstädt, Vieselbach und Waltersleben erforderlich. Die Einheiten Dittelstedt und Melchendorf sind als Auffüllfeuerwehren für die Feuerwache 2, die Einheiten Marbach, Gispersleben, Bindersleben und Schmira als Auffüllfeuerwehren für die Feuerwache 1 vorgesehen. Die im Stadtgebiet vorhandenen Einheiten Büßleben, Möbisburg, Kühnhausen, Hochheim, Tiefthal und Ilversgehofen sind zur Einhaltung der Hilfsfristen nicht erforderlich, werden jedoch als Personalreserve für große Schadensereignisse und auch für Sonderaufgaben benötigt. Daraus ergibt sich, dass diese Einheiten zwar weiterhin unterhalten werden müssen, jedoch nicht zwingend an einen konkreten Standort gebunden sind.
 
Nur unter Einbeziehung der Freiwilligen Feuerwehr ist die Sicherstellung der Gefahren­abwehr im Stadtgebiet Erfurt möglich. Diese muss dazu den hier definierten Standards entsprechen und mit der notwendigen Technik ausgestattet werden.
 
Werte Leser, der Feuerwehrbedarfsplan wurde durch eine Risikoanalyse des Stadtgebietes auf der Grundlage des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz, der Thüringer Feuerwehrorganisationsverordnung sowie den gültigen Feuerwehrdienstvorschriften durch eine Arbeitsgruppe des Amtes für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz erarbeitet und liegt dem Stadtrat bereits seit Mitte 2005 als Entwurf vor.
Dem Amtsleiter Herrn Dr. Goertz war in der Entwurfsphase ständig daran gelegen unter Einbeziehung der Freiwilligen Feuerwehr Erfurt offen und konstruktiv über den Inhalt zu beraten und nötige Änderungen einzuarbeiten.
Man muss an dieser Stelle aber auch erwähnen, dass die Umsetzung bis zum heutigen Tag durch den Stadtrat nicht beschlossen wurde.
 
 
OBM U. Hildebrandt
Wehrführer FF Erfurt-Frienstedt

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